Viele Diskussionen hat es um die Ausführungsklassen seit dem Erscheinen der EN 1090-2 gegeben.
Die Gesamtübersicht der wesentlichen Einflüsse nach Anhang B findet sich in ausfuehrungsklassen_matrix_en_1090-2.pdf die zeigt, dass auch die EN 1990 (Eurocode 0) hier einfließt: 2.2 (3) Bei der Wahl differenzierter Zuverlässigkeitsniveaus für ein bestimmtes Tragwerk sind z. B. folgende Gesichtspunkte zu beachten: - Mögliche Ursachen und Formen des Versagens; - Mögliche Versagensfolgen in Hinblick auf Leben und Unversehrtheit von Personen und auf wirtschaftliche Verluste; - Öffentliche Einstellung zu dem Versagen; - Kosten und Aufwendungen, um das Versagensrisiko zu vermindern.
Was wiederum zeigt, dass Bahnhof nicht Bahnhof ist. Ein Versagen eines kleinen Bahnhofes hat sicher nicht die gleichen Auswirkungen wie ein Hauptbahnhof einer europäischen Großstadt. Auch der letzte der oben genannten Aspekte ist zu berücksichtigen und soll die monetären Folgen im Verhältnis zum Sicherheitszugewinn stellen.
Geschichtlicher Rückblick
In der Vergangenheit hatten wir im wesentlichen für (quasi-)statisch belastete Tragwerke sinngemäß Ausführungsklasse 2. Einige Zusatzforderungen brachten dynamisch beanspruchte Tragwerke wie z.B. Brücken in eine Ausführungsklasse die nahe der Klasse 3 gewesen ist. Zusätzliche Forderungen wie sie heute in der Ausführungsklasse 4 zu finden sind, kannte man in ähnlicher Form z.B. aus dem Stahlwasserbau.
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